Die Flughäfen Frankfurt, Düsseldorf und München sind unsere Partner
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Zollbestimmungen für den Transport Ihrer Gepäckstücke
Bei der Einreise sind im Besonderen die Verbote und Beschränkungen (z.B. Artenschutzgesetz, Markenschutzgesetz, "verbotene Gegenstände" und die Freigrenzen hinsichtlich Menge und Wert) zu beachten.
Wenn Sie den TEfra Gepäckservice für eine Reise mit einem Hochseeschiff in Anspruch nehmen, beachten Sie bitte zur Rückreise, dass der Zoll ein sogenanntes "Recht auf Beschau" hat und von diesem in Stichproben Gebrauch macht. In dem Gepäck dürfen sich keine zu verzollenden Waren befinden, da der Zoll davon ausgeht, dass die erlaubte Freimenge (bspw. 800 Zigaretten) bereits im Handgepäck eingeführt wurde. Die Freimengenregelung gilt nicht für Gepäck, welches durch Dritte (TEfra) befördert wird. Um dem Zoll eine eventuelle Beschau zu ermöglichen, übergeben Sie Ihr Gepäck zur Rückreise bitte unverschlossen. TEfra Travel Logistics GmbH ist deutschlandweit das einzige Unternehmen, dem der Zoll ein entsprechendes Verfahren zur Abwicklung von Reisegepäck von Kreuzfahrtgästen genehmigt hat.
Weitere Informationen zum Thema Zollbestimmungen finden Sie bitte unter: